Infos zur Maskenpflicht ab 4.4.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

auch wenn die Maskenpflicht ab Montag, 04.04.2022 offiziell entfällt, gilt an der GSM und im Schulzentrum die Regelung, dass eine Schutzmaske bis zu den Osterferien auf dem Schulgelände, im Gebäude und auch im Unterricht getragen werden soll.

Dadurch soll eine eventuelle Quarantänepflicht einer am Schulleben beteiligten Person in den Osterferien verhindert werden und alle, bei einer der höchsten Inzidenzwerte eines Landkreises in Baden-Württemberg, besser geschützt werden.