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FAQ der GSM

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeschule Mosbach

Generell sollten alle persönlichen Termine (z.B. geplante Arztbesuche, Fahrstunden und Führerprüfungen, Behördengänge, Vorstellungsgespräche, usw.) außerhalb der Schulzeit geplant werden. Falls dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein sollte, kann eine Beurlaubung beantragt werden.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen geplanten Termin habe?

Alle Beurlaubungen müssen rechtzeitig und bereits im Vorfeld schriftlich durch eine erziehungsberechtigte Person beantragt werden. Wird dies versäumt, liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor.
Nutzen Sie bitte für den den Antrag das Beurlaubungsformular (Link zum Formular). Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag spätestens eine Woche vor dem Beurlaubungstermin bei der Klassenlehrkraft einreichen.

Kann ich mich unmittelbar vor und nach den Ferien beurlauben lassen?

Eine Verlängerung der Ferien aufgrund von Reisebedingungen ist nicht genehmigungsfähig.

Was muss ich tun, wenn ich mit einer Lehrkraft sprechen oder einen Termin vereinbaren möchte?

Elterngespräche können mit dem/der Klassenlehrer*in bzw. dem/der Fachlehrer*in vereinbart werden. Schreiben Sie dem/der jeweiligen Lehrer*n eine E-Mail, dass Sie ein Elterngespräch wünschen. Hier finden Sie alle E-Mail-Adressen. Um das Gespräch entsprechend vorbereiten zu können, ist es für die Lehrkraft sinnvoll, wenn Sie den Grund für das gewünschte Gespräch mitteilen. Der/die Lehrer*in wird Ihnen einen Termin vorschlagen, bzw. Sie anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie für einen eventuellen Rückruf unbedingt eine Telefonnummer an.

Feste Sprechzeiten gibt es an der Gewerbeschule nicht.

Wann finden Elternabende statt?

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?

Es besteht Entschuldigungspflicht. Informieren Sie bitte die Klassenlehrer*in oder das Sekretariat über das Fehlen Ihres Kindes vor Beginn des Unterrichts. Dies kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Bitte geben sie hierbei den Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens an. Alternativ ist eine Krankmeldung über den WebUntis-Elternaccount möglich. Volljährige Schüler*innen können sich selbst entschuldigen. Gerne können Sie auch das Entschuldigungsformular (Link zum Formular) nutzen.
Berufsschüler*innen:
Berufsschüler*innen informieren vor Unterrichtsbeginn Klassenlehrer*in und Ausbildungsbetrieb per Email.

Wie verhalte ich mich, wenn ich z.B. eine Klassenarbeit oder einen Test (allg. Leistungsfeststellungen) aufgrund von Krankheit verpasse?

Ergänzend zur Entschuldigungspflicht ist der/die Falchlehrer*in zu informieren. Evtl. besteht die Möglichkeit eines Nachtermins. Ein Anrecht auf einen generellen Nachtermin gibt es allerdings nicht.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Prüfung aufgrund von Krankheit verpasse?

Ergänzend zur Entschuldigungspflicht ist i.d.R. ein ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich.
Über die genauen und schulartspezifischen Regelungen werdet ihr im Vorfeld der Prüfung informiert (Belehrung).

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen geplanten Arztbesuch habe?

siehe unter Punkt „B – Beurlaubung“

Wie verhalte ich mich, wenn ich während des Unterrichts erkranke?

Erkrankt ein/e Schüler*in während der regulären Unterrichtszeit akut, kann er/sie im Ausnahmefall in Absprache mit dem/der Fachlehrer*in frühzeitig entlassen werden. Minderjährige Schüler*innen müssen von Ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Hierfür findet zudem eine telefonische Rücksprache mit einer/einem der Erziehungsberechtigten statt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre in der Schule hinterlegten Kontaktdaten aktuell sind. Im Wiederholungsfall bitten wir Sie, mit Ihrem Kind einen Arzt aufzusuchen.